Für Sexarbeitskolleg*innen
Wer in Deutschland sexuelle Dienstleistungen über eine Webseite bewirbt, muss sich eine Jugendschutzbeauftragte zulegen. Zusätzlich benötigt eine jede Webseite, die irgendwie geschäftlich genutzt wird, ein ladungsfähiges Impressum.
Ich kann dich bei beiden Anforderungen unterstützen.
Als Jugendschutzbeauftragte führst du mich im Impressum deiner Webseite. Ich prüfe, ob deine Texte, Bilder und Verlinkungen den Anforderungen des deutschen Jugendschutzes entsprechen.
Im Impressum steht ebenfalls meine Adresse – mit deinem (Künstler-)Namen. Sollte Post ankommen, leite ich diese umgehend an dich weiter. So genügst du den Anforderungen des §5 TMG. Die Haftung für die Inhalte der Webseite bleibt weiterhin bei dir.
Du wirst hier bald weitere Informationen finden. Bis dahin kannst du mich ganz unkompliziert anfragen.