Informationen zu Schwangerschaftsabbruch

Sei herzlich Willkommen!

In Deutschland verbietet der §219a Ärzt_innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, Informationen zum Abbruch zur Verfügung zu stellen.

Die Ärztin Kristina Hänel wurde dafür verurteilt, sie darf nicht mehr über ihr Angebot sachlich informieren.

Damit alle Menschen, und vor allem Frauen und Menschen mit Uterus, sich gut und solide informieren können, stelle ich, so wie gerade viele nicht-Ärzt_innen, diese Informationen zur Verfügung.

Wer darf wann legal abtreiben?

Gesetzliche Vorraussetzungen

In Deutschland regelt der Paragraph §218 des Strafgesetzbuches den Schwangerschaftsabbruch.

Dort steht: Wer abtreibt, tut das gesetzeswidrig (es ist verboten) und wird bestraft. (Eine sehr veraltete Einstellung, wenn du mich fragst!)

Es gibt aber einige Ausnahmen. Man bleibt straffrei, wenn man bestimmte Dinge beachtet. Diese stehen in den §218a und §219.

Ich stelle dir hier das Beratungsmodell vor. Wenn du nach einer Straftat schwanger geworden bist oder du durch die Schwangerschaft dein Leben und / oder deine Gesundheit gefährdest, gibt es nochmal andere Regeln.

Du darfst abtreiben ohne Strafe:

  • Du willst die Abtreibung (nicht die zeugende Person, nicht deine Familie oder sonst wer – du entscheidest)
  • Du bist weniger als 12 Wochen schwanger
  • Du musst dich von einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lassen und du kriegst dafür eine Bescheinigung
  • Dein_e Ärzt_in führt den Abbruch durch und sieht sich dafür die Bescheinigung an

Schwangerschaftskonfliktberatung

Du musst dich mindestens 3 Tage vor einem Schwangerschaftsabbruch beraten lassen. Und zwar in einer vom Staat anerkannten Beratungsstelle.

Du kannst z.B. hier nach einer solchen Beratungsstelle suchen:

-> Familienplanung

Wichtig ist dabei:

  • Du bekommst sofort einen Beratungsschein.
  • Du darfst anonym bleiben
  • Die Beratung ist kostenlos

Der Schwangerschaftsabbruch

Wie geht das und was passiert?

Den folgenden Text habe ich von der sehr guten Initiative Frag den Staat entnommen und leicht abgewandelt:

Es gibt drei Methoden des Schwangerschaftabbruchs:

  • medikamentös
  • chirurgisch mit örtlicher Betäubung
  • chirurgisch mit Vollnarkose

Du kannst deine Krankenkasse nach einer Kostenübernahme fragen, aber sie werden meistens nur bezahlen, wenn du aus medizinischen Gründen eine Abtreibung brauchst.

Das passiert bei einer Abtreibung:

Du kommst in die Praxis. Dort wird nachgesehen, ob du alle Unterlagen (Beratungsschein, etc.) hast.

Es gibt ein Aufnahmegespräch mit einer Arzthelferin oder einer Krankenschwester. Meistens bleibt sie weiter für dich da. Vor dem Schwangerschaftsabbruch führt die Ärzt_in eine Tastuntersuchung zur Bestimmung der Lage und Größe der Gebärmutter durch. Ebenso wird eine Ultraschalluntersuchung gemacht, um das Schwangerschaftsalter zu bestimmen.

Der weitere Verlauf unterscheidet sich beim medikamentösen und chirurgischen Abbruch.

Hier findest du eine Liste von Praxen, die eine Abtreibung durchführen:

-> Praxisliste

Leider sind diese Praxen nicht überall gleich gut verteilt und einige werden auch incht auf dieser Liste auftauchen.

Der medikamentöse Abbruch

Den folgenden Text habe ich von der sehr guten Initiative Frag den Staat entnommen und leicht abgewandelt:

Ein medikamentöser Abbruch ist in Deutschland nur bis zum 63. Tag nach der letzten Regel möglich (entspricht dem 49. Tag nach der Empfängnis, also 7 Wochen). Das benutzte Medikament ist ein künstliches Hormon (Mifepriston), das die Wirkung des Hormons Progesteron blockiert. Progesteron ist entscheidend an der Entwicklung und Erhaltung der Schwangerschaft beteiligt. Für die medikamentöse Methode sind in der Regel zwei Termine in einer Praxis erforderlich.

Etwas verständlicher:

Bis zu 7 Wochen nach der Empfängnis darf ein Abbruch mit einem Medikament vorgenommen werden. Dafür brauchst du normalerweise 2 Termine mit deiner Ärzt_in.

Beim ersten Besuch erfolgt die Untersuchung mit Ultraschall. Sollte die Fruchtblase noch nicht im Ultraschall zu sehen sein, ist eine Bestimmung des Schwangerschaftshormons -HCG im Blut erforderlich.

Anschließend werden drei Tabletten des Medikamentes unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Oft kommt es bereits am folgenden Tag zur Blutung. In drei Prozent der Fälle wird das Schwangerschaftsgewebe ohne weitere Behandlung in den nächsten beiden Tagen ausgestoßen. Auch in diesem Fall ist ein zweiter Besuch zur Kontrolle erforderlich. Viele Patient:innen spüren jedoch keine körperliche Veränderung. Beim zweiten Besuch in der Praxis muss mit drei bis vier Stunden Aufenthalt gerechnet werden. Patient:innen bekommen mehrere Tabletten des Medikaments Prostaglandin, das die Ausstoßung des Schwangerschaftsgewebes fördert. Bei vielen Patient:innen kommt es zu Kontraktionen der Gebärmutter und Blutungen setzen ein. Sollte es nach zwei bis drei Stunden nicht zu einer Blutung gekommen sein, wird die Gabe des Medikaments wiederholt und eine Stunde später kann die Praxis in aller Regel verlassen werden.

Bei vielen Patient:innen kommt es während des Aufenthaltes in der Praxis zum Ausstoßen der Fruchtblase, aber bei jeder vierten Frau setzen die Blutungen sogar erst nach 24 Stunden ein. Sollte also nicht innerhalb der drei bis vier Stunden die Fruchtblase ausgestoßen sein, so ist das kein Grund zur Beunruhigung.

Zuerst wirst du untersucht. Mit Ultraschall oder auch mit Bluttest. Du bekommst 3 Tabletten und gehst nach dem Einnehmen nach Hause. Manchmal findet dann schon ein Abbruch statt, meistens aber nicht.

Beim zweiten Mal bist du länger (3-4 Stunden) in der Praxis. Du bekommst wieder Tabletten. Jetzt wird eine Blutung einsetzen. Falls nicht, bekommst du nochmal Tabletten. Manchmal dauert das aber auch fast einen ganzen Tag und du worst nach Hause geschickt.

Nebenwirkungen und Komplikationen

Mögliche Nebenwirkungen sind Unterleibsschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Die Blutungen können stärker sein als beim chirurgischen Abbruch oder bei Ihrer Periode und länger anhalten. In ca. 1-4% versagt die Methode. Bei einer weiter bestehenden Schwangerschaft ist eine chirurgische Beendigung des Abbruchs notwendig.

Gründe gegen die medikamentöse Methode

  • Konkreter Verdacht auf eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter (z.B. im Eileiter)
  • Unverträglichkeit von Prostaglandinen
  • Allergie gegenüber Mifepriston
  • Chronische Nebenniereninsuffizienz
  • Schweres Asthma (Einnahme von Cortisontabletten.)
  • Leber- und Nierenversagen

Eine evtl. liegende Spirale muss entfernt werden.

Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch

Den folgenden Text habe ich von der sehr guten Initiative Frag den Staat entnommen:

In der Regel erhalten Patient:innen ca. eine Stunde vor Beginn des Eingriffs Medikamente, die die Gebärmutter vorbereiten (Priming). Dadurch wird das Risiko, die Gebärmutter beim Eingriff zu verletzen, verringert. Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch kann entweder unter lokaler Betäubung oder mit Vollnarkose durchgeführt werden. Bei einer örtlichen Betäubung wird das Betäubungsmittel in den Muttermund gegeben. Dies wird von vielen Patient:innen gar nicht bemerkt, obwohl die Angst davor oft groß ist. Die Nerven am Muttermund reagieren zwar auf Druck sehr empfindlich, aber nicht auf Berührung.

Die Vollnarkose wird durch eine Narkoseärztin durchgeführt. Die Narkosemittel werden über eine in die Armvene gelegte Nadel gegeben. Kurz darauf wird die Patient:in müde und schläft ein, sodass sie sich später nicht mehr an den Eingriff erinnern kann. Oft erinnern die Patient:innen nicht einmal, dass Sie nach ca. 15 Minuten, wenn der Eingriff beendet ist, selbständig in den Ruheraum gelaufen sind.

Zur Vorbereitung des Absaugens wird der Muttermund mit Dehnungsstäben geöffnet. Mit einem Plastikröhrchen wird anschließend das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Dabei wird auch die obere Schleimhautschicht mit entfernt, die normalerweise bei der Periode abblutet. Das Absaugen dauert nur wenige Minuten. Am Ende zieht sich die Gebärmutter zusammen, um die Blutung zu stoppen, was in etwa dem Gefühl bei der Menstruation oder den Nachwehen nach einer Geburt entspricht. Es folgt eine Kontrolle, ob die Gebärmutter vollständig entleert ist. Auch das abgesaugte Gewebe wird kontrolliert.

Komplikationen

  • Entzündungen der Unterleibsorgane
  • Gewebereste, die zu verstärkten Blutungen oder auch zu Entzündungen führen können. In seltenen Fällen muss ein weiterer Eingriff erfolgen
  • Allergische Reaktionen auf Medikamente
  • Verletzungen der Gebärmutter oder des Gebärmutterhalses sowie angrenzender Gewebe

Bei ernsten Komplikationen kann eine Verlegung ins Krankenhaus erforderlich sein.

Weitere Information

Begleitpersonen

Wenn es dir hilft, darfst du eine Person mitbringen.

Nach dem Abbruch

Bis zu 24 Stunden nach dem Eingriff solltest du nicht selbst Auto fahren. Eine Nachuntersuchung bei deiner Ärzt_in ist ca. 14 Tage nach dem Abbruch erforderlich. (Beim Medikamentösen Abbruch zwischen dem 10. und 14. Tag nach Mifegyne-Einnahme). Nur dann kann gewährleistet werden, dass der Abbruch vollständig war und keine gesundheitlichen Nachteile entstehen.

Verhütung

Der erste Eisprung nach dem Abbruch findet nach ca. zwei bis vier Wochen statt. Dementsprechend setzt die nächste Regelblutung nach vier bis sechs Wochen ein.

Du kannst nach dem Abbruch wieder schwanger werden. Es macht also Sinn, dass du über Verhütung nachdenkst.

Zur Unterstützung der Gebärmutterrückbildung ist es möglich, direkt mit der Pille zu beginnen. Dies wird aus medizinischen Gründen für den medikamentösen Abbruch empfohlen.

Essen und Trinken, Medikamente

2 Tage vor dem Eingriff dürfen kein Aspirin oder sonstige Mittel mit Acetylsalicylsäure eingenommen werden. Solltest du andere blutverdünnende Medikamente nehmen oder eine Blutgerinnungsstörung haben, sprich mit deiner Ärzt_in drüber.

Beim chirurgischen Abbruch mit örtlicher Betäubung ist es sinnvoll, eine leichte Mahlzeit zu sich zu nehmen, aber nicht später als zwei Stunden vorher. Beim chirurgischen Abbruch mit Vollnarkose darfst du 6 Stunden vorher auf keinen Fall essen, trinken oder rauchen. (Nikotin regt die Magensäure an und im Notfall könnte säurehaltige Flüssigkeit in die Lunge gelangen!) Bis 1 Stunde vor dem Termin kannst du klare Flüssigkeit (ohne Milch und Zucker) zu sich nehmen.

Was muss zum Termin mitgebracht werden?

  • Beratungsbescheinigung über die nach § 219 StGB durchgeführte Beratung oder Indikation nach § 218 StGB
  • Blutgruppennachweis
  • Versichertenkarte
  • Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld
  • Überweisungsschein der Frauenärztin/des Frauenarztes

Habe bequeme Kleidung dabei, ein paar Damenbinden und warme Socken für den Ruheraum.